Durch die Errichtung von WEA sind neue Anforderungen an den Schallschutz entstanden, da die Schallemissionen von WEA komplexer Natur sind. Windkraftanlagen erzeugen durch die rotierenden Flügel (400 km/h an der Flügelspitzen) sowie durch Getriebe und Generator zum einen Schallwellen im hörbaren Bereich, zum anderen Infraschall. Der sogenannte tieffrequente Schall liegt dabei nach der DIN 45680 im Bereich von 18 Hz bis 100 Hz. Als Infraschall wird international der Bereich <18 Hz angesehen. Die folgende Abbildung zeigt die Aufteilung der tieffrequenten Schallbereiche.

 

(Quelle:http://www.vernunftkraft.de/mythos-8)

Die Frequenzen der von Windenergieanlagen (WEA) erzeugten Schallwellen liegen hauptsächlich im tieffrequenten und Infraschallbereich. Außerdem erzeugen WEA im Betrieb einen, je nach Windverhältnissen, stark schwankenden impulshaltigen Lärm, wobei die Impulse in unregelmäßigen Abständen durch Interferenzen überlagert werden können.

 

Basis für die Genehmigung von Windkraftanlagen ist die TA-Lärm in Verbindung mit den Meßvorschriften DIN 45645-1, DIN 45680 und DIN ISO 9613-2. Die Anwendung der veralteten TA-Lärm für Windkraftanlagen wird aus vielen Gründen und Aspekten als unzureichend angesehen:

  • Frequenzbewertungskurve: sehr niedrige Frequenzen werden kaum berücksichtigt (s. Abbildung unten)
  • Infraschall bleibt zum großen Teil unberücksichtigt
  • Höhe der Bauten (200m) nicht berücksichtigt
  • Periodizität und Impulshaltigkeit wird nur überschlägig gemittelt
  • Meteorologische Faktoren unzureichend bewertet
  • Dauerhaftigkeit
  • Unausweichlichkeit

Gerade der tieffrequente Anteil der Schallemission von Windkrafträdern bildet aber bei weitem den größten Anteil. Neuerungen in der DIN 45680, welche bald in Kraft treten soll, versuchen, dies zu verbessern. Der tieffrequente Teil unter 8 Hz bleibt jedoch weiterhin unberücksichtigt. In diesem Bereich liegen aber die energetischen Hauptanteile des Infraschalls von Windkrafträdern.

Eine der am Rennweg geplanten Enercon E-101 Anlagen erzeugt bei Volllast einen Schalldruckpegel von 106 dB ab einer Windgeschwindigkeit von 8 m/s, ähnlich wie ein arbeitender Presslufthammer. Durch Wind- und Witterungsverhältnisse können die Schallpegel bis zu 30 dB schwanken. Da der Windpark „Rennweg“ in nordwestlicher Lage, d.h. in Hauptwindrichtung, zu den Ortschaften Gey, Großhau, Straß und Horm geplant ist, werden sich die schalltechnischen Emissionen deutlich verstärkt auswirken. So reduziert sich die Schallleistung in Windrichtung bei hohen Windgeschwindigkeiten nur um 3 dB pro Entfernungverdoppelung anstatt um 6 dB für den windstillen Fall. Auch entstehen durch Reflexionen an Gebäuden und Berg- und Hügelflanken Interferenzphänomene, die zu Resonanzen und Schwebungen führen. Diese treten ebenfalls auf, wenn Anlagen nebeneinander stehen oder in Windparks zusammengefasst sind, so wie am Rennweg geplant. Diese Effekte treten im niederfrequenten Bereich deutlich stärker auf als im Mittenfrequenzbereich. All diese Umstände werden in den Lärmschutzgutachten nicht ausreichend in Betracht gezogen.

 

Die gesundheitlichen Auswirkungen des Infraschalls auf den Menschen werden sehr unterschiedlich beurteilt. Die Windkraftbefürworter verweisen auf eine Reihe von Untersuchungen und stellen fest, dass es keine wissenschaftlichen Hinweise auf gesundheitliche Auswirkungen gebe. In der zitierten Literatur werden die Probanden jedoch nur relativ kurze Zeit Infraschalldosen ausgesetzt. Alle diese Untersuchungen gehen außerdem davon aus, dass es keine Gesundheitsgefährdung gibt, wenn der Infraschall unterhalb der Hörschwelle, welche in diesem Bereich extrem hoch ist (85 – 120 dB), bzw. einer angenommenen Wahrnehmungsschwelle (10 dB unter der Hörschwelle) liegt. Zu dieser Annahme gibt es jedoch keine belastbare Studie. Beispielsweise ist Ultraschall (hochfrequenter Schall) auch nicht hör- und wahrnehmbar, hat jedoch Auswirkungen auf den menschlichen Körper, da er neben diagnostischen auch zu therapeutischen Zwecken eingesetzt wird. Nicht zu leugnen ist, dass eine Vielzahl von auch internationalen Untersuchungen und Hinweisen existiert, die belegen, dass Infraschall zu massiven gesundheitlichen Problemen führt, wenn der Körper diesem schon bei deutlich geringeren Pegeln als der Wahrnehmungschwelle für einen langen Zeitraum ausgesetzt ist. Diese umfassen u.a.:

  • Herzrhythmusstörungen,
  • Schlafstörungen,
  • Depressionen und
  • Angstzustände.

Diesen Umstand haben auch das Robert Koch Institut und das Bundesumweltamt erkannt und einen hohen zukünftigen Forschungsbedarf für die Auswirkungen des Infraschalls auf den menschlichen Körper festgestellt. Dies bedeutet, dass man den heutigen Kenntnissstand auch von behördlicher Seite als kritisch und unzulänglich einschätzt. Auch die Rechtsprechung erkennt die Unzulänglichkeiten in der Schallbewertung und die gesundheitliche Gefahr.

 

Andere Länder scheinen hier der Deutschland voraus zu sein, indem sie Mindestabstandsgrenzen von Windkraftanlagen zu Wohnbereichen gestztlich festlegen, die das Gesundheitrisiko der Bevölkerung minimieren sollen, welches ein in der Verfassung verankertes Grundrecht ist und höchste Priorität gegenüber anderen Gesetzen und Erlassen besitzt:

Mindestabstände von WEA zu Wohngebieten
Land / Organisation
Abstand / m
Großbritannien 3000 (wenn WEA > 150m)
USA 2500
Australien 2000
WHO 2000
 

Eine Gesetzesinitiative der Länder Bayern und Sachsen im Sommer 2013 bundesweit die sogenannte 10H-Regelung (Abstand=10-fache Höhe der WEA, mindestens aber 1500 m) einzuführen wurde jedoch vom Bundesrat abgelehnt. Man warf den Ländern vor, den Ausbau der Windkraft behindern zu wollen. Dies scheint nun aber durch die zukünftigen Pläne der großen Koalition ohnehin zu geschehen.

 

Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe kommt in ihrer Untersuchung "Der unhörbare Lärm von Windkraftanlagen - Infraschallmessungen an einem Windrad nördlich von Hannover" zu dem Ergebnis, dass die "...Schallemission moderner und großer Windkraftanlagen mit Leistungen von mehr als 600 kW bei etwa 1 Hz Reichweiten von über 10 km hat."

Zum Vergleich sind am Rennweg 8 Anlagen der 3.000 kW-Klasse geplant, also insgesamt 24.000 kW. Da ein Anlagenpaar 3dB mehr Schalldruck erzeugt, kann man eine mindestens 6 dB höhere Linie als die 5.000 kW Linie für den Windpark Rennweg erwarten. Die folgende Abbildung zeigt die in der obigen Studie ermittelten Infraschallpegel und die zu erwartenden Pegel für den Windpark "Rennweg". Der hellblaue Bereich kennzeichnet den Abstand der Planungsfläche zu den Ortsgrenzen Gey und Großhau.

Die zu erwartenden Infraschallpegel liegen somit im Mittel bei 80 dB. Dies entspricht im hörbaren Bereich gemäß dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW einem starken Geräusch (Straßenverkehrsgeräusch, lauter Fabriksaal) ab dem in Arbeitsbereichen Schallschutz zu tragen ist. Die erhöhende Auswirkung der ungünstigen Windrichtung ist dabei noch nicht berücksichtigt !

 

Legt man die 10H-Regelung zugrunde, welche vielerorts auch von Windkraftgegnern als minimaler Kompromiss angesehen wird und zumindest für hohe WEAs der schon international konservativen Forderung der WHO entsprechen würde, müsste für das Planungsgebiet Rennweg ein Mindestabstand von 2.000 m angesetzt werden. Wie die folgende Karte zeigt, würde ein Großteil des Gebietes dann aber Tabuzone und damit nicht ausweisungsfähig sein.

Abstand der Ausweisungsfläche "Rennweg" zu den Siedlungsflchen Gey und Großhau
Abstand der Ausweisungsfläche "Rennweg" zu den Siedlungsflchen Gey und Großhau

Wir forden die Gemeinde daher auf, sich bei der Beurteilung der gesundheitlichen Folgen für Ihre Bürger auf der sicheren Seite zu bewegen und auf die Ausweisung der Fläche "Rennweg" für die Windenergienutzung zu verzichten.

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