Für das Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen sind z.Zt. die bundesrechtlichen Vorgaben maßgebend. Hauptsächlich die Immissionen im Bereich des hörbaren Lärms werden im Rahmen der Baugenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz in Verbindung mit der Technischen Anleitung (TA) Lärm vom 26.8.1998 bewertet. In der TA-Lärm wird auf bodennahe (bis 35m) kugelförmige Punktquellen hingewiesen. Sie enthält folgende Teile:

  1. Allgemeine Vorschriften
  2. Ermittlung der Geräuschimmission durch Prognose
  3. Ermittlung der Geräuschimmission durch Messung
  • Messgeräte, Messverfahren, Beurteilungspegel: DIN 45645-1 (tieffrequent A.1.5), Juli 1996
  • Tieffrequente Geräuschimmissionen: DIN 45680, März 1997, Neufassung Ende 2013
  • Meteorologische Korrektur: DIN ISO 9613-2